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CyTRAP Labs Monitor: Gesetze – Widerstand gegen deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Ueberwachung

November 20th, 2007 · No Comments

Richtlinie 2006/24/EG  Deutscher Bundestag verabschiedet Gesez zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Ueberwachung – Widerstand waechst gegen diesen Entscheid
Mit dieser Richtlinie sollen die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Pflichten von Anbietern oeffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreibern eines oeffentlichen Kommunikationsnetzes im Zusammenhang mit der Vorratsspeicherung bestimmter Daten, die von ihnen erzeugt oder verarbeitet werden, harmonisiert werden.
Diese Richtlinie sollen helfen sicherzustellen, dass die Daten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten, wie sie von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmt werden, zur Verfügung stehen.

Wir haben schon frueher erwaehnt, dass Spanien diese Richtlinie durchsetzte und dabei eine Vorratsdatenspeicherung von 12 Monaten vorschreibt:

Regulation that matters – Spain PROYECTO DE LEY 121/000128

Deutschland hat nun ebenfalls die notwendigen Schritte unternommen um seine nationalen Gesetze mit der Richtlinie 2006/24/EG des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 15 Maerz 2006 in Einklang zu bringen mit einer Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung 2007-11-09 am Freitag hat der Deutsche Bundestag das folgende Gesetz genehmigt:

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsueberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmassnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG

Wie die verschiedenen Bundestagsmitglieder abstimmten wird hier aufgelistet:

How the Bundestagsabgeordnete voted regarding the revised Telecommunications Monitoring act

Ab 2008-01-01 koennen oeffentliche Stellen mit Hilfe eines richterlichen Beschluss Zugang zu Daten ueber Telefonanrufe, SMS und Faxanrufen zu erhalten::

- wer wenn und wann angrefuen hat auf dem Mobil oder regulaerem Telefon, e-mail etc. wird dann fuer sechs Monate gespeichert

- im Falle von SMS Mitteilungen oder Anfrufen von oder auf ein Mobiltelefon wird auch die Positionsbestimmung gespeichert,

- Anonymisierung von Dienstleistungen ist ab diesem Datum verboten.

Zugen zu eMails und anderen Daten auf dem Internet wird ab 2009 ermoeglicht. Telefonnummern, Positionsbestimmung und Zeit der Anrufe wird gespeichert aber nicht der Inhalt von Konversationen.

Ein heisse Debate wurde dadurch ausgeloest das sich das Bundesministerium fuer Justiz – Ministerin Brigitte Zypries – weigerte den Parlamentariern Zugang zum Bericht von einer Studie welche der Bundestag verlangt hatte zum Thema Vorratsdatenspeicherung und TK-Ueberwachung zu verschaffen:

Max-Planck Institut Freiburg – Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung ueber Telekommunikationsverbindungsdaten nach Paragraph 100g, 100h StPO – Recommendations pp. 405-407

Nur gerade die Kurzzusammenfassung (siehe oben) wurde veroeffentlicht. Das Gesetz braucht zu dessen Gueltigkeit nur noch die Unterschrift des Bundespraesidenten.

WESENTLICHE ERGEBNISSE DER RECHTLICHEN BEWERTUNG

Verschiedene Probleme rechtlicher Art mit der Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in Deutschland sehen wir wie folgt:

1 der Schutz von Presseinformanten wird stark geschwaecht was wiederum Folgen für die Pressefreiheit hat, Bundestagsmitglieder sowie Strafverteidiger werden von der Telefonueberwachung geschuetzt, die Regierung will aber je nach Fall sich die Moeglichkeit verbehalten auch dies zu tun je nach schwere des Falles kann ein solcher Vorgang gerechtfertigt sein;

2 es ist absehbar, dass nach Ratifizierung der Convention on Cybercrime – CETS NO.:185 die durch das Gesetz moeglichen Kommunikationsprofile aus der Vorratsdatenspeicherung in viele Staaten weitergegeben werden, in denen der Datenschutz nicht ansatzweise gewaehrleistet ist; und

3 unverstaendlich ist, weshalb der Gesetzgeber eine anstehende Entscheidung des Europaeischen Gerichtshofes in der Sache Ireland – C-301/06 gegen diese Richtlinie nicht
abwarten will. Diese Klage sagt unter anderem:

Falls Irland’s Gerichtsfall C-301/06 vom European Court of Justice gestuetzt wird, dann bedeutet dies ein Fall der Richtlinie ueber die Vorratspeicherung von Daten und wuerde damit die meisten Geseztesaenderungen in Europe zur Vorratsspeicherung von Daten hinfaellig und ungueltig machen – inklusive diejenige Deutschland and Spanien’s PROYECTO DE LEY 121/000128.

WARUM IST IRELAND’S BESCHWERDE BEIM EUROPAEISCHEN GERICHTSHOF WICHTIG?

Ireland stellt in seiner Klageschrift fest dass:

    The sole or, alternatively, the main or predominant purpose of the Directive is to facilitate the investigation, detection and prosecution of serious crime, including terrorism [and consequently] the only permissible legal base for the measures contained in the Directive is Title VI of the Treaty on European Union (‘TEU’), in particular Articles 30, 31(1)(c) and 34(2)(b).

DESHALB IST ES MOEGLICH DAS IRELAND DEN GERICHTSFALL GEWINNT

Die Iren haben gute Chancen mit ihrer Beschwerde beim Gerichtshof Gehoer zu finden was die Richtlinie 2006/24/EG betrifft, vor allem das diese ausserhalb Recht der europäischen Gemeinschaft faeelt, naehmlich oeffentliche Sicherheit und Praevention von kriminellen Handlungen.

Die Datenschutzrichtlinie gilt nicht fuer die Verarbeitung von Daten zum Schutze der oeffenglichen Sicherheit und Strafverfolgung (Dritte Saeule in Titel VI des EU Abkommens).

WIE FORMIERT SICH DER WIDERSTAND GEGEN DIESES GESETZ IN DER BRD?

Bis zum 2007-11-16 hatten schon 13, 000 deutsche BuergerInnen eine Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde unterschrieben.

Registrierungen und Vollmachten werden nur noch bis zum 24.12.2007 (Poststempel) angenommen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wird dann Beschwerde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen.

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